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Parkieren in Klingnau


Blaue Zone in und Parkierungsmöglichkeiten am Rand der Altstadt

In der Altstadt ist die Parkierdauer während des Tages auf eine Stunde beschränkt. Es gilt die Blaue Zone. In den Fahrzeugen ist die Ankunftszeit mit der Parkscheibe zu kennzeichnen.
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Im Bereich der Altstadt stehen ausserhalb der Blauen Zone genügend gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung, so an der Grabenstrasse, der Mühlegasse und  der Propsteistrasse. Die Parkplätze liegen nur wenige Gehminuten vom Zentrum und der SBB-Haltestelle entfernt.
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Parkierungsanlage Grabenstrasse
Parkierungsanlage Grabenstrasse


Nachtparkieren

Grundsätzlich kann auf allen öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert werden, soweit dies aufgrund der Verkehrsvorschriften zulässig ist. Neben der bereits beschriebenen Regelung der Blauen Zone in der Altstadt gilt auch eine kommunale Regelung für das dauernde Abstellen von Fahrzeugen über Nacht von 19.00 bis 08.00 Uhr, das sogenannte Nachtparkieren.

Für das Nachtparkieren gilt das Reglement vom 1. Januar 1995. Es hält fest, dass das Nachtparkieren nur aufgrund einer Bewilligung des Gemeinderates und gegen Gebühr gestattet ist. Die Gebühr beträgt Fr. 40.--/Fahrzeug und Monat.

 


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