Be Ge Wald Kopie

Abstimmungstermine 2024


09. Juni 2024

Eidgenössische und kantonale Abstimmungen


22. September 2024

Eidgenössische und kantonale Abstimmungen


24. November 2024

Eidgenössische und kantonale Abstimmungen


Abstimmungen & Wahlen

Wahlen und Abstimmungen von Bund, Kanton, Bezirk, Kreis und Gemeinden finden in der Regel an den Blankoabstimmungsdaten des Bundes statt. Gewöhnlich handelt es sich um vier Termine im Jahr.

Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Wahlbüro. Die Unterlagen für Abstimmungen werden frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag per Post den Stimmberechtigten zugestellt.

Abstimmungsresultate

Mit der von der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Statistik und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich gemeinsam entwickelten App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag auch quasi live mitverfolgt werden.

Die Abstimmungsprotokolle werden an Abstimmungs- und Wahlsonntagen, ab 12.00 Uhr, hier und im Anschlagkasten im Städtli veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die Resultate von Klingnau nur Teilresultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Stimm- und Wahlrecht

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in Klingnau wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird), kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden.

Um an Abstimmungen teilzunehmen braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich hingegen registrieren lassen.

Stimmabgabe an der Urne

An Abstimmungs- oder Wahlsonntagen ist die Urne von 9.30 bis 10.00 Uhr in der Propstei, 1. Obergeschoss geöffnet.

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im vorgegebenen Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Die letzte Leerung des Briefkastens des Gemeindehauses ist um 9.30 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag. Bei der brieflichen Stimmabgaben per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts werden nicht gezählt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird;
  • Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
  • Die Stimmzettel nicht in das Stimmkuvert gelegt werden;
  • Der Wille auf dem Stimmzettel nicht erkennbar ist.