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Parkieren im Städtli



Nachtparkieren
Wer regelmässig in Klingnau über Nacht parkiert und/oder wer keinen eigenen Parkplatz hat, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Als regelmässig gilt das Abstellen während mehr als drei Tagen pro Monat im Zeitraum von 19.00 bis 08.00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie im Parkierungsreglement oder den Parkiervorschriften.

Ein einheitliches Parkierungsreglement für alle Vertragsgemeinden wird zurzeit durch eine Arbeitsgruppe des Führungsausschusses Repol Zurzibiet grundlegend überarbeitet.

In der Altstadt gilt folgende Signalisation:
Parkiern mit Parkscheibe, “Mo - Sa, 7 – 19 h, max. 2 Std., ausgenommen an Feiertagen”


Kategorie:

Stadtverwaltung Klingnau

  • Propsteistrasse 1
  • 5313 Klingnau
Telefon:
056 269 21 00
Fax:
056 269 21 01
E-Mail:
stadtkanzlei@klingnau.ch

Schalteröffnungszeiten

MO, MI & DO
08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.30
DI
08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00
FR
08.30 bis 11.30
Spezielle Öffnungszeiten:
Vor offiziellen Feiertagen schliesst die Verwaltung bereits um 16.00 Uhr.

Die Fachstelle für Baugesuche bleibt jeweils montags und freitags geschlossen.
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