Parkieren im Städtli
Nachtparkieren
Wer regelmässig in Klingnau über Nacht parkiert und/oder wer keinen eigenen Parkplatz hat, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Als regelmässig gilt das Abstellen während mehr als drei Tagen pro Monat im Zeitraum von 19.00 bis 08.00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie im Parkierungsreglement oder den Parkiervorschriften.
Ein einheitliches Parkierungsreglement für alle Vertragsgemeinden wird zurzeit durch eine Arbeitsgruppe des Führungsausschusses Repol Zurzibiet grundlegend überarbeitet.
In der Altstadt gilt folgende Signalisation:
Parkiern mit Parkscheibe, “Mo - Sa, 7 – 19 h, max. 2 Std., ausgenommen an Feiertagen”
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