Die Gemeinde Klingnau besteht aus der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde. Beide Gemeindeformen unterstehten der traditionellen Organisation mit Gemeindeversammlung als Legislative.Die Gemeindeversammlung wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten.
Die Einwohner- und die Ortsbürgergemeindeversammlung werden in der Regel zweimal pro Jahr, im Juni und im November, durchgeführt. Versammlungsort ist die Turnhalle Propstei.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie hat zur Hauptsache die Aufgabe der Festlegung von Voranschlag und des Steuerfuss und die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und über Verpflichtungskredite. Die konkreten Aufgaben sind in § 20 des kantonalen Gemeindegesetzes festgelegt. |
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