Schloss Rittersaal Gedeck

Rittersaal Schloss Klingnau

Für die Reservation des Rittersaals füllen Sie bitte das beiliegende Formular "Reservationsanfrage" aus und senden Sie dieses an raumreservation@klingnau.ch.

Falls Sie optionale Wünsche, wie beispielsweise Konzertbestuhlung, Konsumationsbestuhlung oder ähnliches anbringen möchten, können Sie dies im Feld „Anmerkungen“ notieren.

Falls Fragen auftauchen oder Sie ein Problem bei der Reservierung haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei unter der Nummer 056 269 21 10 oder per Mail an raumreservation@klingnau.ch.

Reservationsanfrage
Umfang des Nutzungsobjekts / Mobiliar

Der Rittersaal umfasst den Saal mit Garderobe und Toiletten im Erdgeschoss sowie Keller im Untergeschoss. Zugehörig ist das Mobiliar mit Tischen und Stühlen. Die Küche mit zugehörigem Kochinfrastruktur sowie Geschirr und Besteck kann für einen Zusatzbetrag verwendet werden.

Der Schlosshof ist öffentlich und kann nicht reserviert werden. Die Mitbenützung für Nutzer des Rittersaales ist möglich. Das Befahren des Schlosshofes ist nicht gestattet. Das Einlassen von Halterungen in den Boden des Schlosshofes zur Befestigung von Mobilien oder Bauten, etc. ist verboten.

Der Rittersaal inkl. Mobiliar, Geschirr und Besteck ist ausgerüstet für 120 Personen. WLAN ist vorhanden. Benutzername und Kennwort werden mittels Benützungsbewilligung bekannt gegeben.

Besondere Auflagen

Die Nutzungsbewilligung für den Rittersaal und das Office beschränkt sich am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag auf die Zeit von 14.30 Uhr des Veranstaltungstages bis 10.00 Uhr des folgenden Tages, für die übrigen Tage auf die Zeit von 12.00 Uhr des Veranstaltungstages bis 10.00 Uhr des folgenden Tages.

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache durch den Schlosswart an den Bewilligungsnehmer gegen Vorlage der Quittung über die Bezahlung der Nutzungsgebühr und gegen Bezahlung eines Schlüsseldepots von Fr. 100.00. Der Schlüssel muss bis spätestens 10.00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages an den Abwart zurück-gegeben werden.

Bei der Schlüsselübergabe und der -rücknahme wird durch den Schlosswart und den Bewilligungsnehmer gemeinsam ein Protokoll über den Zustand des Nutzungsobjekts und den Bestand des Inventars aufgenommen.

Die Reinigung des Nutzungslokals und der Einrichtungen obliegt dem Bewilligungsnehmer. Eine allfällig notwendige Nachreinigung wird dem Bewilligungsnehmer nach Aufwand verrechnet. Jeglicher Abfall muss vom Bewilligungsnehmer selbst entsorgt werden.

Brandschutz

Das Gebäude wird über eine Brandschutzanlage geschützt. Die vorhandenen Brandmeldeanlagen einschlisslich der Rauchmelder bleiben in Betrieb. Kosten durch die Fehlalarmierung der Feuerwehr z.B. bei Nichtbeachten des Verbots "Rauchentwicklung" trägt der/die Veranstalter/in. Sollte ein (auch nur teilweises) Abschalten der Brandmeldeanlage notwenig sein, ist der Brandschutz durch eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr Döttingen/Klingnau zu gewährleisten. Die Kosten trägt der Veranstalter.