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Waldhütte

Für die Reservation der Waldhütte füllen Sie bitte das beiliegende Formular "Reservationsanfrage" aus und senden Sie dieses an raumreservation@klingnau.ch. Falls Sie optionale Wünsche anbringen möchten, können Sie dies im Feld „Anmerkungen“ notieren.

Falls Fragen auftauchen oder Sie ein Problem bei der Reservierung haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei unter der Nummer 056 269 21 10 oder per Mail an raumreservation@klingnau.ch.

Reservationsanfrage
Umfang des Nutzungsobjekts / Mobiliar

Die Waldhütte umfasst das Waldhüttengebäude, welches Platz für 30 Personen bietet. Die Waldhütte bzw. die räumliche Nutzung darf nicht durch Anbauten (Zelte, Buden etc.) erweitert werden. Die Waldhütte verfügt über Strom- und Wasseranschlüsse sowie über eine WC-Anlage. Eine Kücheneinrichtung ist nicht vorhanden. Für die Beheizung stehen zwei Holzöfen zur Verfügung. In der Waldhütte wird auf Komfort und Luxus verzichtet.

Die Feuerstelle im Freien ist öffentlich zugänglich und nicht zur ausschliesslichen Nutzung durch den Waldhüttenmieter reserviert.

Benützungskosten

In der Benützungsgebühr sind der Verbrauch von Holz, Wasser und Strom im normalen Rahmen sowie die Benützung von drei Festbankgarnituren (Schlüssel hinter der Eingangstür links) inbegriffen. Die Waldhütte kann nur aufgrund von gewisser Komforteinschränkung zu diesen günstigen Konditionen angeboten werden.

Besondere Auflagen

Die Benützungsbewilligung umfasst pro Tag den Zeitraum von 09.00 Uhr des Veranstaltungstages bis 09.00 Uhr des folgenden Tages.

Die Schlüsselübergabe erfolgt durch die Stadtkanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten. Der Schlüssel muss spätestens am ersten darauffolgenden Arbeitstag bei der Gemeindekanzlei zurückgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels werden die effektiven Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Es gelten die Bestimmungen der Nutzungsordnung "Waldhütte": Die Reinigung des Mietlokals und der Einrichtung obliegt dem Benützer. Eine allfällig notwendige Nachreinigung wird dem Bewilligungsnehmer nach Aufwand verrechnet.

Die Stühle müssen für Reinigung und Abgabe auf die Tische gestellt werden.

Jeglicher Müll muss vom Bewilligungsnehmer selber entsorgt werden.

Sollte die Waldhütte in einem ungereinigten und unordentlichen Zustand vorgefunden werden, ist direkt mit dem Förster, Felix Keller, Tel: 079 581 31 50, Kontakt aufzunehmen.

Die zwei Holzöfen dürfen nur normal gefeuert und nicht überhitzt werden. Der Bewilligungsnehmer wird auch diesbezüglich ausdrücklich auf seine Haftpflicht aufmerksam gemacht. Beim Verlassen der Waldhütte darf in den Öfen nur noch Glut vorhanden sein.