Die Benützungsbewilligung umfasst pro Tag den Zeitraum von 09.00 Uhr des Veranstaltungstages bis 09.00 Uhr des folgenden Tages.
Die Schlüsselübergabe erfolgt durch die Stadtkanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten. Der Schlüssel muss spätestens am ersten darauffolgenden Arbeitstag bei der Gemeindekanzlei zurückgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels werden die effektiven Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Es gelten die Bestimmungen der Nutzungsordnung "Waldhütte": Die Reinigung des Mietlokals und der Einrichtung obliegt dem Benützer. Eine allfällig notwendige Nachreinigung wird dem Bewilligungsnehmer nach Aufwand verrechnet.
Die Stühle müssen für Reinigung und Abgabe auf die Tische gestellt werden.
Jeglicher Müll muss vom Bewilligungsnehmer selber entsorgt werden.
Sollte die Waldhütte in einem ungereinigten und unordentlichen Zustand vorgefunden werden, ist direkt mit dem Förster, Felix Keller, Tel: 079 581 31 50, Kontakt aufzunehmen.
Die zwei Holzöfen dürfen nur normal gefeuert und nicht überhitzt werden. Der Bewilligungsnehmer wird auch diesbezüglich ausdrücklich auf seine Haftpflicht aufmerksam gemacht. Beim Verlassen der Waldhütte darf in den Öfen nur noch Glut vorhanden sein.