Waldhuette Aussenansicht

Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie Aufhebung des absoluten Feuerverbots

Bedingtes Feuerverbot

Aufgrund der zurzeit herrschenden Wärme und Trockenheit gilt auf dem Gebiet des Kantons Aargau zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Gefahr). Das Zurzibiet hatte in den vergangenen Wochen, wie viele andere Regionen, nur geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Die Wetterberichte sagen weiter keine, bis allfällig vereinzelte örtliche Niederschläge voraus.

Bei der Stufe 4, bedingtes Feuerverbot, gilt ein Verbot für:

  • Feuer im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
  • Feuerwerk im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald rand.
  • Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungs gebiet.
  • Feuer in befestigten Feuerstellen im Wald.
  • Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funken flug führen können.

Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht

  • Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerk.
     

Inserat Bedingtes Feuerverbot

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit