Inventuramt
Bei einem Todesfall einer in Klingnau wohnhaften Person sind wir verpflichtet, ein Steuerinventar zu erstellen.
Folgende Inventararten
werden unterschieden:
Steuerinventar
Beim Steuerinventar wird in pflichtige und nicht pflichtige Fälle
unterschieden. Ehegatten, Nachkommen und Eltern als gesetzliche Erben
sind von der Erbschaftssteuer befreit und gelten somit als nicht
pflichtige Fälle. Hingegen sind alle weiteren erbberechtigten Verwandten
und allenfalls weitere Begünstigte erbschaftssteuerpflichtig und fallen
somit unter pflichtige Fälle.
Basis für das Steuerinventar bildet die sogenannte unterjährige Steuererklärung vom 1. Januar bis zum Todestag.
Öffentliches Inventar
Das öffentliche Inventar ist beim Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, zu verlangen.
Dieses ordnet einen Rechnungsruf mit Publikation im Amtsblatt an.
Schuldner und Gläubiger haben innert der gesetzten Frist ihre
Forderungen beim Inventuramt anzumelden.
Nach Abschluss des Inventars haben die Erben die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Sicherungsinventar
Das Sicherungsinventar wird vom Bezirksgericht Zurzach,
Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, auf Begehren einer
erbberechtigten Person, bei einer Nacherbeneisetzung, bei einer
bevormundeten erbberechtigten Person etc. angeordnet.
Basis für das Sicherungsinventar bildet die sogenannte unterjährige Steuererklärung vom 1. Januar bis zum Todestag.
Wer von Aktiven oder Passiven eines Erblassers Kenntnis hat, ist verpflichtet, diese der Inventurbehörde zu melden.
Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung bestätigt nebst den gesetzlichen Erben das
Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer letztwilligen Verfügung
(Testament, Erbvertrag). Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine
Erbbescheinigung beim Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, zu bestellen.
Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als
Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte anfordern und haben sich
entsprechend auszuweisen.
Weitere Auskünfte erteilt das Inventuramt.
Steueramt Klingnau
Tel: 056 269 21 08
Propsteistrasse 1
5313 Klingnau