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Inventuramt

Bei einem Todesfall einer in Klingnau wohnhaften Person sind wir verpflichtet, ein Steuerinventar zu erstellen.

Folgende Inventararten werden unterschieden:

Steuerinventar
Beim Steuerinventar wird in pflichtige und nicht pflichtige Fälle unterschieden. Ehegatten, Nachkommen und Eltern als gesetzliche Erben sind von der Erbschaftssteuer befreit und gelten somit als nicht pflichtige Fälle. Hingegen sind alle weiteren erbberechtigten Verwandten und allenfalls weitere Begünstigte erbschaftssteuerpflichtig und fallen somit unter pflichtige Fälle.

Basis für das Steuerinventar bildet die sogenannte unterjährige Steuererklärung vom 1. Januar bis zum Todestag.

Öffentliches Inventar
Das öffentliche Inventar ist beim Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, zu verlangen. Dieses ordnet einen Rechnungsruf mit Publikation im Amtsblatt an. Schuldner und Gläubiger haben innert der gesetzten Frist ihre Forderungen beim Inventuramt anzumelden.

Nach Abschluss des Inventars haben die Erben die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.

Sicherungsinventar
Das Sicherungsinventar wird vom Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, auf Begehren einer erbberechtigten Person, bei einer Nacherbeneisetzung, bei einer bevormundeten erbberechtigten Person etc. angeordnet.

Basis für das Sicherungsinventar bildet die sogenannte unterjährige Steuererklärung vom 1. Januar bis zum Todestag.

Wer von Aktiven oder Passiven eines Erblassers Kenntnis hat, ist verpflichtet, diese der Inventurbehörde zu melden.

Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung bestätigt nebst den gesetzlichen Erben das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag). Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine Erbbescheinigung beim Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte anfordern und haben sich entsprechend auszuweisen.

Weitere Auskünfte erteilt das Inventuramt.

Steueramt Klingnau
Tel: 056 269 21 08
Propsteistrasse 1
5313 Klingnau