Fotoaz Propstei Klingnau Politik und Verwaltung

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029

Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen des Stadtrats (5 Mitglieder) sowie des Stadtammanns und des Vizeammanns, der Finanzkommission (2 Mitglieder) und Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler (1 Mitglied) vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; 1. Wahlgang

Wahl von 5 Mitgliedern des Stadtrats

Absolutes Mehr 326

Gewählt sind:

  • Oliver Brun, bisher 627
  • Uwe Schewe, bisher 606
  • Nicole Iten, bisher 595
  • Daniel Kramer, bisher 693
  • Nadja Jeggli Castelo, neu 590

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

Wahl des Stadtammanns

Absolutes Mehr 339

Gewählt ist:

  • Uwe Schewe, bisher 559

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

Wahl des Vizeammanns

Absolutes Mehr 344

Gewählt ist:

  • Daniel Kramer, neu 593

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

Wahl von 2 Mitgliedern der Finanzkommission

Absolutes Mehr 57

Stimmen haben erhalten:

  • Vereinzelt gültige Stimmen 227

Im 1. Wahlgang konnten die Sitze nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30.11.2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 09.10.2025, 12:00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Stadtkanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei, Tel. 056 269 21 00, stadtkanzlei@klingnau.ch oder hier bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Formular Wahlvorschlag 2025_2. Wahlgang

Wahl von 1 Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler

Absolutes Mehr 58

Stimmen haben erhalten:

  • Vereinzelt gültige Stimmen 115

Im 1. Wahlgang konnte der Sitz nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30.11.2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 09.10.2025, 12:00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Stadtkanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei, Tel. 056 269 21 00, stadtkanzlei@klingnau.ch oder hier bezogen bzw. heruntergeladen werden. Formular Wahlvorschlag 2025_2. Wahlgang

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Klingnau