Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029
Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen des Stadtrats (5 Mitglieder) sowie des Stadtammanns und des Vizeammanns, der Finanzkommission (2 Mitglieder) und Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler (1 Mitglied) vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; 1. Wahlgang
Wahl von 5 Mitgliedern des Stadtrats
Absolutes Mehr 326
Gewählt sind:
- Oliver Brun, bisher 627
- Uwe Schewe, bisher 606
- Nicole Iten, bisher 595
- Daniel Kramer, bisher 693
- Nadja Jeggli Castelo, neu 590
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Stadtammanns
Absolutes Mehr 339
Gewählt ist:
- Uwe Schewe, bisher 559
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Vizeammanns
Absolutes Mehr 344
Gewählt ist:
- Daniel Kramer, neu 593
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von 2 Mitgliedern der Finanzkommission
Absolutes Mehr 57
Stimmen haben erhalten:
- Vereinzelt gültige Stimmen 227
Im 1. Wahlgang konnten die Sitze nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30.11.2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 09.10.2025, 12:00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Stadtkanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei, Tel. 056 269 21 00, stadtkanzlei@klingnau.ch oder hier bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Formular Wahlvorschlag 2025_2. Wahlgang
Wahl von 1 Mitglied Wahlbüro/Stimmenzähler
Absolutes Mehr 58
Stimmen haben erhalten:
- Vereinzelt gültige Stimmen 115
Im 1. Wahlgang konnte der Sitz nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30.11.2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 09.10.2025, 12:00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Stadtkanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Stadtkanzlei, Tel. 056 269 21 00, stadtkanzlei@klingnau.ch oder hier bezogen bzw. heruntergeladen werden. Formular Wahlvorschlag 2025_2. Wahlgang
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Klingnau