Gesamterneuerungswahlen von einem Mitglied Wahlbüro/ Stimmenzähler und zwei Mitgliedern Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/29; 2. Wahlgang, Nachnomination


Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für das Mitglied Wahlbüro / Stimmenzähler und zwei Mitglieder Finanzkommission wurde folgender Kandidat angemeldet:

Wahlbüro/Stimmenzähler (1 Mitglied)

  • Kuhn, René, 1978, Burghaldenweg 2, SVP, neu

Finanzkommission (2 Mitglieder)

  • Vakant
  • Vakant

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Donnerstag, 16. Oktober 2025, 12:00 Uhr) abzugeben.

Das erforderliche Formular kann hier bezogen werden: Formular Wahlvorschlag 2025 2 Wahlgang

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).

Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen (§ 33 Abs. 3 GPR).

Wahlbüro Klingnau