Anlagen und Liegenschaften
Zuständig für den Unterhalt der gemeindeeigenen Hochbauten und der zugehörigen Plätze. Ansprechperson für Mieter und Nutzer in Bezug auf Fragen zur konkreten Nutzung, Reinigung und der Parkierungsregelung bei Anlässen.
Zuständig für den Unterhalt der gemeindeeigenen Hochbauten und der zugehörigen Plätze. Ansprechperson für Mieter und Nutzer in Bezug auf Fragen zur konkreten Nutzung, Reinigung und der Parkierungsregelung bei Anlässen.